Nach den jüngsten Anpassungen der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen ist es den Iserlohn Roosters erlaubt, bis zu 750 Zuschauer*innen bei den Heimspielen in der Eissporthalle am Seilersee zu begrüßen.
Auch wenn derzeit noch unklar ist, wie genau der Spielplan der Sauerländer in den kommenden Wochen aussieht, gelten auf Basis dieser Entscheidung zunächst bis zum 09. Februar zunächst folgende Regelungen:
- Das Kontingent von 750 Zuschauer*innen wird zwischen Tickets für den Hospitalitybereich und Sitzplatztickets aufgeteilt, um im Rahmen der Möglichkeiten den Verlust, der bei dieser Zuschauerzahl natürlich einkalkuliert werden muss, zu minimieren.
- Verfügbare Sitzplatztickets sind ausschließlich im Online-Ticketshop der Roosters erhältlich und können ausschließlich von Dauerkarteninhaber*innen unter Angabe des auf der Dauerkarte vermerkten Codes erworben werden.
- Tickets sind übertragbar.
- Dauerkarten und bereits gekaufte Einzeltickets haben bis auf Weiteres keine Gültigkeit. Tickets, die im Online-Shop gekauft wurden, werden automatisch storniert und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Aufgrund der turbulenten Lage bitten wir diesbezüglich um ein wenig Geduld. Tickets, die vor Ort an der Eishalle, im Fanshop oder bei einer Vorverkaufsstelle erworben wurden, müssen am Ort des Kaufes unter Vorlage des Tickets storniert werden, anschließend wird der Kaufpreis erstattet.
- Da einige abgesagte Heimspiele der Roosters bisher noch nicht neu terminiert wurden, ist noch nicht konkret absehbar, welche Heimspiele unter die neuen Regelungen fallen. Es wird im Vorfeld der verbindlich terminierten Heimspiele jeweils einen gesonderten Vorverkauf geben. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit verbindlichen Terminierungen und werden natürlich rechtzeitig über die entsprechenden Termine und Fristen informieren.
- Pro Spiel ist das Kontingent der erwerbbaren Tickets einer einzelnen Person auf zwei limitiert.
- Der Zutritt zur Halle kann ausschließlich unter Einhaltung der 2G+-Regelung erfolgen, das bedeutet gemäß der derzeitigen Definition, dass immunisierte (doppelt geimpft und/oder genesene) Personen zusätzlich entweder den Nachweis einer Booster-Impfung, einen tagesaktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder den Nachweis über eine Genesung nach einer doppelten Impfung (maximal drei Monate alt) vorweisen müssen. Schüler*innen ab 12 Jahren benötigen aufgrund der regelmäßigen Schultestungen keinen zusätzlichen Schnelltest, unterliegen allerdings auch der 2G-Regelung.
- In der gesamten Halle gilt mit der Ausnahme des Verzehrs von Speisen und Getränken dauerhafte Maskenpflicht.
Da mit Blick auf diese Regelungen auch klar ist, dass wir die regulären Leistungen unseres Dauerkarten-Abonnements nicht vollständig erbringen können, entsteht natürlich ein Anspruch auf Rückerstattung oder Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen. Da aktuell noch nicht klar ist, wie lange wir mit dieser Situation umgehen müssen, werden wir abwarten, bis klar ist, wie viele Heimspiele tatsächlich betroffen sind bzw. waren, bevor wir das weitere Vorgehen präsentieren.
Ähnlich wie in der vergangenen Spielzeit ist eine Lösung in Planung, die eine möglichst individuelle Umsetzung der Ansprüche garantiert – wie immer gilt aber, dass kein Cent bereits geleisteter Zahlungen verloren geht.